Optimismus ist angesagt für GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer. Zu einer Rentenversicherungspflicht, wie sie nach dem BSG-Urteil vom 24.11.2005 befürchtet wurde, solle es danach nicht kommen. Das Bundessozialministerium unter Minister Franz Müntefering (SPD) bereitet nach einer Pressemitteilung vom 04.04.2006 ein entsprechendes Gesetz vor. Darüber berichten auch Handelsblatt und Financial Times. Das bedeutet: Wie bislang üblich wird die Deutsche Rentenversicherung allenfalls bei so genannten "Ein-Mann-GmbHs" mit nur einem Auftraggeber auf Rentenversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers erkennen. Der befürchteten (und nach dem Richterspruch auch jederzeit möglichen) Ausdehnung dieser Rentenversicherungspflicht auf alle selbständigen GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer nebst Beitragsnachforderungen in fünfstelliger Höhe ist damit eine klare Absage erteilt. Weitere Informationen zum Downlaod: |