Häufig sind mitarbeitende Familienangehörige nicht sozialversicherungspflichtig, führen im irrigen Guten Glauben, hierzu verpflichtet zu sein, jedoch oft jahre- oder jahrzehntelang Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ab. Aktuell ergibt sich aufgrund einer geplanten Gesetzesänderung noch eine weitere Problematik für die betroffene Personengruppe. Bislang konnten sich die Betroffenen, wenn schließlich das tatsächliche Fehlen der Versicherungspflicht durch die Träger der Sozialversicherung festgestellt wurde, die entrichteten Rentenversicherungsbeiträge bis weit in die Vergangenheit erstatten lassen, um hieraus z.B. eine alternative Altersvorsorge einzurichten. Dies soll nun nach einem Gesetzesentwurf der CDU/CSU zum Sozialversicherungsänderungsgesetz künftig nicht mehr möglich sein. Insofern ist anzuraten, noch vor dem wahrscheinlichen In-Kraft-Treten des Sozialversicherungsänderungsgesetzes am 01.01.2008 ein Verfahren zur Überprüfung ihrer Sozialversicherungspflicht durch einen Spezialisten einzuleiten, um die Chancen, dass noch die alte Gesetzeslage greift, zu erhöhen. Entnehmen Sie weitere Hintergründe dieser Problematik dem nachfolgenden Rundschreiben: |